Folgende Leistungen kann ich Unternehmen, als auch Steuerberatern/innen anbieten:
Finanzbuchhaltung
* im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG
– Sortieren, Aufbereiten und Kontieren von Belegen
– Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle
– Betriebliche Auswertungen
– OPOS Buchhaltung
Für die steuerliche Beratung und den Jahresabschluss bleibt weiterhin Ihr Steuerberater zuständig.
Lohnbuchhaltung
* im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG
– Lohnabrechnungen
– Meldungen an das Finanzamt und die Krankenkassen
– Bescheinigungen (Arbeitsamt etc.)
– Lohnfortzahlungsanträge §10 LFZG
– Erstellung Jahreslohnabschluss
Für die steuerliche Beratung und den Jahresabschluss bleibt weiterhin Ihr Steuerberater zuständig.
Büroservice / sonstige Leistungen
– Schreibarbeiten
Bitte beachten Sie, dass ich gem. § 3 StBerG nicht befugt bin Hilfeleistung in Steuersachen zu erbringen.
Sollte es bei Ihnen zu Engpässen kommen durch Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen, kann ich Ihnen auch eine kurzfristige Hilfe anbieten.
Für Steuerberater/innen:
Zusätzlich biete ich zu den vorgenannten Leistungen für Berufsträger, im Rahmen der freien Mitarbeit, die Erstellung von Überschussgewinnermittlungen und die Erstellung von Steuererklärungen an.
